Änderungen beim Kindesunterhalt ab dem 01.01.2021

17

Dez.
2020

Änderungen beim Kindesunterhalt ab dem 01.01.2021

erstellt von Claudia Arndt

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Die Düsseldorfer Tabelle, die maßgeblich ist, für die Ermittlung der Kindesunterhaltsbeträge wird zum 01.01.2021 angepasst. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Kindergeldbeträge um jeweils 15,00 EUR steigen auf 219,00 EUR für das erste und zweite Kind, auf 225,00 EUR für das dritte Kind und auf 250,00 EUR ab dem vierten Kind. Die Kindergeldbeträge werden bei den sogenannten Zahlbeträgen der Düsseldorfer Tabelle zur Hälfte angerechnet. Die maßgeblichen Einkommensgruppen sowie die Altersstufe der Kinder bleiben unverändert.

Der Mindestzahlbetrag für ein Kind im Alter von 0 bis 5 Jahren steigt von 267,00 EUR auf 283,50 EUR monatlich. Der zu zahlende Mindestkindesunterhalt für ein Kind im Alter von 6 bis 11 Jahren beträgt zukünftig 341,50 EUR und der Mindestunterhalt für ein Kind im Alter von 12 bis 17 Jahren beläuft sich ab Januar auf 418,50 EUR. Bei einem Nettoeinkommen des barunterhaltspflichtigen Elternteils, welches über 1.900,00 EUR monatlich liegt, können die jeweiligen Zahlbeträge höher ausfallen.

Der Selbstbehalt für den Zahlungspflichtigen bleibt unverändert. Dieser ist mit 960,00 EUR zu beziffern bei nicht Erwerbstätigen und mit 1.160,00 EUR bei Erwerbstätigen.

Der angemessene Gesamtunterhaltsbedarf eines Studierende, der nicht bei seinen Eltern oder einem Elternteil wohnt, beträgt 860,00 EUR monatlich. In diesem Bedarfsbetrag sind keine Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung und keine Studiengebühren enthalten.

Schließlich wird der Höchstbetrag für den Abzug von gewährten Unterhaltsleistunden als außergewöhnliche Belastung im Rahmen der Einkommenssteuer nach § 33a Abs. 1 S. 1 EStG angehoben. Der Betrag steigt um 336,00 EUR gegenüber dem Jahr 2020 auf insgesamt 9.744,00 EUR.

Aufgrund der Anpassungen der Düsseldorfer Tabelle ab Januar 2021 kann es ratsam sein, eine erneute Unterhaltsüberprüfung durchzuführen.

Unsere Ansprechpartnerin für Familienrecht: Rechtsanwältin Claudia Arndt.