Corona-Epidemie und Veranstaltungsausfallversicherung

04

Mär.
2020

Corona-Epidemie und Veranstaltungsausfallversicherung

erstellt von Dr. Frank Markus Döring

Die aktuelle Corona-Virus-Epidemie sorgt reihenweise für die Absage von Veranstaltungen. Viele Veranstalter verfügen über eine Veranstaltungsausfallversicherung. Einige Versicherer argumentieren, dass sie nicht leistungspflichtig seien, weil die Epidemie eine Gefahrerhöhung darstelle, die den Versicherungsschutz ausschließe. Diese Auffassung dürfte nicht haltbar sein.

Die Gefahrerhöhung ist im Versicherungsrecht ein wichtiger Begriff. Gemeint ist damit die Erhöhung der ständigen Gefahr, dass sich ein versichertes Risiko verwirklicht. Klassisches Beispiel ist das leer stehende Haus in der Gebäudeversicherung. Ein solches Haus zieht unbefugte Benutzer an, wodurch sich die Gefahr erhöht, dass es zu einem Brand kommt.

Eine Gefahrerhöhung muss der Versicherungsnehmer das dem Versicherer anzeigen. Geschieht das nicht, kann die unterbliebene Anzeige zum Verlust des Versicherungsschutzes führen.

Aktuell dürften Veranstaltungsausfallversicherungen nur noch unter ausdrücklichem Ausschluss von Absagen wegen der Corona-Epidemie erhältlich sein. Für Veranstaltungen, zu denen bereits Veranstaltungsausfallversicherungen abgeschlossen wurden, müssten die Versicherer aber leisten. Das dürfte für viele der aktuell abgesagten Messen gelten, aber auch für internationale Großveranstaltungen wie die Olympischen Spiele oder die Fußballeuropameisterschaft.

Regelmäßig versichert die Veranstaltungsausfallversicherung gegen alle Gefahren, die zum Ausfall der Veranstaltung führen können. Dazu gehören auch Seuchen. Die Corona-Epidemie ist daher ein Risiko, gegen das versichert werden sollte. Das auftretende Epidemie bildet versicherungsrechtlich also bereits den Eintritt des Risikos und nicht bloß die Erhöhung der Gefahr, dass das Risiko eintreten könnte.

Angesichts der wahrscheinlich hohen Entschädigungssummen, die auf die weltweite Versicherungswirtschaft zukommen können, ist damit zu rechnen, dass Versicherer die Leistung verweigern werden. Der Versicherungsnehmer müsste dann Kosten in eine Klage investieren und bis zum Prozessende warten, bevor er seine Entschädigung erhält. Das kann vor allem für Veranstalter, denen die Liquidität wegen der ausgefallenen Veranstaltung fehlt, eine Herausforderung darstellen. Mancher Versicherungsnehmer wird daher aus wirtschaftlichen Gründen gezwungen sein, mit dem Versicherer einen Vergleich abzuschließen, der ihm zwar nicht die tatsächliche Ausfallsumme verschafft, aber zumindest sein Überleben sichert.

Unser Ansprechpartner für Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Dr. Frank Markus Döring.