Das „James-Dean-Testament“

30

Nov.
2022

Das „James-Dean-Testament“

erstellt von Dr. Torsten Emmerich

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In Juristenkreisen ist in Anlehnung an den bekannten Film „Denn sie wissen nicht, was sie tun“ häufig die Rede von sogenannten „James-Dean-Testamenten“. Ohne Inanspruchnahme fachkundiger Hilfe durch Notare oder Rechtsanwälte werden privatschriftliche Testamente verfasst, die nach dem Erbfall dann die Gerichte auf den Plan rufen, weil gut gemeinte Formulierungen schlecht gemacht worden sind.

 

So hatte sich das OLG München kürzlich mit einem Testament zu befassen, indem der Erblasser formuliert hatte, dass „vorhandenes Bargeld“ an eine namentlich benannte Person vermacht wurde. Es stellte sich die Frage, was der Erblasser mit dem verwendeten Begriff „vorhandenes Bargeld“ gemeint hatte. Der Bedachte berief sich darauf, dass unter dem Begriff Bargeld das gesamte Geldvermögen zu verstehen sei, also nicht nur Münzen und Scheine, sondern vor allem auch private Bankkonten und auch das Buchgeld.

 

Der Erbe, der das Vermächtnis zu erfüllen hatte, sah das naturgemäß anders und berief sich darauf, dass nur das vorhandene physische Bargeld, also Scheine und Münzen, gemeint sei. Diese Ungenauigkeit bei der Formulierung in dem Testament führte dazu, dass die Gerichte die gewählte Formulierung auslegen mussten und der Rechtsstreit durch 2 Instanzen lief.

 

Letztendlich wurde das Testament so ausgelegt, dass es sich bei dem zugewandten Bargeld tatsächlich nur um das im Zeitpunkt des Ablebens des Erblassers vorhandene physische Barvermögen, also Scheine und Münzen, handeln sollte. Das OLG München hat argumentiert, dass diese Auslegung möglich sei, wenngleich nicht zwingend. Es gebe aber keine Regel, nach der unter dem Begriff Bargeld zwangsläufig auch das auf Bankkonten liegende Geld umfasst werde.

 

Um kein „James-Dean-Testament“ zu verfassen, sollten Sie bei der Abfassung Ihres Testamentes unbedingt fachkundige Hilfe in Anspruch nehmen.

 

Unsere Ansprechpartner für Erbrecht: Rechtsanwalt und Notar Dr. Torsten Emmerich und Rechtsanwältin Claudia Arndt.