Der Mindestlohn steigt gleich zweimal

15

Jun.
2022

Der Mindestlohn steigt gleich zweimal

erstellt von Jan-Kai Jensen

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Zum 01.07.2022 steigt die gesetzliche Lohnuntergrenze auf 10,45 EUR/Stunde und nur 3 Monate später ab 01.10.2022 auf 12,00 EUR/Stunde. Wir erläutern, was das für die Entgelte bedeutet.

Der gesetzliche Mindestlohn gilt branchenübergreifend, in sämtlichen Regionen und für alle Arbeitnehmer. Deshalb sollten Sie regelmäßig prüfen, ob die Beschäftigten Ihres Unternehmens den Mindestlohn in der richtigen Höhe erhalten. Kontrollieren Sie jedoch jetzt, ob Sie die Vorgaben auch im Juli und Oktober einhalten.

Bemessungszeitraum für den Mindestlohnanspruch ist der Kalendermonat. Ob ein monatlicher Festlohn dem Mindestlohn entspricht, berechnen Sie wie folgt:

Monatliches Entgelt: Zahl der tatsächlichen Arbeitsstunden im Monat = Stundenlohn (der aktuell mindestens 9,82 EUR, ab dem 1.7.2022 10,45 EUR und ab dem 1.10.2022 12 EUR betragen muss)

Zahlt Ihr Unternehmen einen verstetigten Monatslohn, also ein Arbeitsentgelt auf der Basis einer vorgegebenen Stundenzahl und unabhängig von der Zahl der tatsächlich geleisteten Arbeitsstunden bei gleichzeitiger Verrechnung von Plus- oder Minusstunden auf einem Arbeitszeitkonto, verwenden Sie folgende Berechnung:

         Verstetigter Monatslohn: regelmäßige monatliche Arbeitszeit = Stundenlohn

Die regelmäßige monatliche Arbeitszeit berechnen Sie folgendermaßen:

        Wöchentliche Arbeitszeit x 13 : 3 = regelmäßige monatliche Arbeitszeit in Stunden

In Anbetracht der Tatsache, dass ab 01.10.2022 auch die Mindestlohngrenze von 450,00 EUR auf 520,00 EUR steigt, orientiert sich die Minijob-Grenze ab Oktober an einer wöchentlichen Arbeitszeit von 10 Stunden.

Unser Ansprechpartner für Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Jan-Kai Jensen.