Dez.
2019
Die neue Düsseldorfer Tabelle zum 01.01.2020
Die Kindesunterhaltsbeträge werden zum Jahresbeginn erneut angehoben. Die Einkommensgruppen sowie die Altersstufen bleiben unverändert. Die Mindestunterhaltsbeträge für minderjährige Kinder steigen in der 1. Altersgruppe um 15 Euro, in der 2. Altersgruppe um 18 Euro und in der 3. Altersgruppe um bis 21 Euro an. Für volljährige Kinder, die noch im Haushalt eines Elternteils leben, steigt der Zahlbetrag beim Mindestunterhalt um 3 Euro monatlich.
Des Weiteren ist der angemessene Selbstbehalt beim Elternunterhalt von 1.800 Euro auf 2.000 Euro monatlich angehoben worden. Der Bedarf sowie der Selbstbehalt des Unterhaltsanspruches aus Anlass der Geburt eines Kindes nach § 1615 l BGB ist ebenfalls modifiziert worden.
Die Düsseldorfer Tabelle (Stand: 01.01.2020) finden Sie hier: https://www.olg-duesseldorf.nrw.de/infos/Duesseldorfer_Tabelle/Tabelle-2020/Duesseldorfer-Tabelle-2020.pdf
Unsere Ansprechpartnerin für Familienrecht: Rechtsanwältin Claudia Arndt.