E-Scooter: Versicherungspflicht und Verkehrsregeln

17

Mär.
2021

E-Scooter: Versicherungspflicht und Verkehrsregeln

erstellt von Dr. Frank Markus Döring

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Seit 2019 sind Elektoroller (E-Scooter) in Deutschland für den Straßenverkehr zugelassen. In immer mehr Städten kann man sie unkompliziert mieten, und so nimmt die Nutzung stetig zu. Ob die Nutzung von E-Scootern ökologisch nützlich ist, wird unterschiedlich beurteilt. Wir lassen das hier offen und befassen uns mit den rechtlichen Rahmenbedingungen für die Nutzung von E-Scootern.

1. Wer darf E-Scooter lenken?

Einen E-Scooter darf jeder fahren, der das 14. Lebensjahr vollendet hat.

2. Braucht man einen Führerschein?

Für E-Scooter gelten im wesentlichen dieselben Vorschriften wie für Fahrräder. Einen Führerschein braucht man für das Lenken eines E-Scooters daher nicht.

3. Wo dürfen E-Scooter fahren?

Auch bei dieser Frage gelten für E-Scooter dieselben Regeln wie für Fahrräder, und zwar unabhängig davon, auf welche Höchstgeschwindigkeit sie ausgelegt sind. Das bedeutet: Wo vorhanden, sind Radwege und Radfahrstreifen zu nutzen, sonst die Fahrbahn. Eine zunächst angedachte Regelung, langsamere E-Scooter auch für den Gehweg zuzulassen, ist nicht umgesetzt worden.

4. Besteht eine Helmpflicht?

Auch hier gilt dasselbe wie für das Fahrrrad: Das Tragen eines Helms ist nicht vorgeschrieben - aber im eigenen Interesse vernünftig. Mittlerweile gibt es erste Daten aus der Unfallstatistik: von Januar bis September in 2020 gab es - trotz Corona-Lockdown - knapp 1.600 E-Scooter-Unfälle mit Personenschaden. Dabei wurden 270 Fahrer sogar schwer verletzt.

5. Braucht man eine Haftpflichtversicherung?

Hier gibt es einen Unterschied zum Fahrrad: Eine Haftpflichtversicherung ist zwingend. Sie wird hinten am Roller mittels fälschungssicherem Hologramm-Aufkleber dokumentiert. Wer ohne Versicherung fährt, riskiert eine Strafanzeige wegen Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz. Das kann dann leicht mehrere hundert Euro kosten.

6. Welche technischen Kriterien muss ein E-Scooter erfüllen?

Als E-Scooter können nur Fahrzeuge zugelassen werden mit einem Maximalgewicht von 55 Kilogramm (ohne Fahrer) und Maximalmaßen von 70 cm Breite, 200 cm Länge und 140 cm Höhe sowie einer Höchstgeschwindigkeit von maximal 20 km/h. Stundenkilometer. Und es gibt eine Reihe von Sicherheitsanforderungen: Zwei unabhängig voneinander wirkende Bremsen (wie beim Fahrrad), seitliche Reflektoren sowie eine gut hörbare Klingel. Für den Antrieb gilt die Anforderung, dass er sofort nach dem Loslassen der Steuerelemente in Nullstellung springt, d.h. keine Antriebsleistung mehr erfolgt. Beim Fahren in der Dunkelheit muss vorne und hinten Beleuchtung vorhanden sein, die allerdings abnehmbar sein darf. Bremsleuchte und Blinker sind hingegen nicht vorgeschrieben, aber auch nicht verboten.

7. Welche Promillegrenze gilt?

Auch hier gibt es eine Abweichung vom Fahrrad: Für E-Scooter gelten die Promillegrenzen der Kraftfahrzeuge, d.h. für Fahranfänger 0,0 Promille, für alle anderen Fahrer 0,5 Promille. Bei Verstößen drohen dieselben Bußgelder, fahrverbote und Strafen wie beim Führen eines PKW.

Unser Ansprechpartner für Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Dr. Frank Markus Döring.