Digitaler Nachlass: Facebook muss Erben vollen Kontozugang gewähren

04

Nov.
2020

Digitaler Nachlass: Facebook muss Erben vollen Kontozugang gewähren

erstellt von Dr. Torsten Emmerich

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Der BGH hat Facebook im Jahre 2018 verurteilt, den Eltern einer verstorbenen Teilnehmerin an dem Netzwerk als deren Erben Zugang zu dem vollständigen Benutzerkonto und den darin vorgehaltenen Kommunikationsinhalten ihrer Tochter zu gewähren. Facebook hat zum Zwecke der Erfüllung der Verpflichtungen aus diesem Urteil den Eltern der Verstorbenen einen USB-Stick übermittelt, der eine PDF-Datei mit mehr als 14.000 Seiten enthält, die nach den Angaben von Facebook eine Kopie der ausgelesenen Daten aus dem von der Verstorbenen geführten Konto enthält.

Der BGH sieht die Übersendung der PDF-Datei nicht als Erfüllung seines Urteiles an und hat ein Zwangsgeld in Höhe von 10.000 € gegen Facebook verhängt. Der BGH verlangt von Facebook, den Eltern der Verstorbenen nicht nur Zugang zu den im Benutzerkonto vorgehaltenen Kommunikationsinhalten zu gewähren, sondern darüber hinaus auch den Eltern die Möglichkeit einzuräumen, vom Benutzerkonto selbst und dessen Inhalt auf dieselbe Art und Weise Kenntnis nehmen zu können, wie es die ursprüngliche Kontoberechtigte konnte. Mit Ausnahme der aktiven Nutzung des Accounts muss den Eltern die Möglichkeit eingeräumt werden, selbst alle Inhalte des Accounts einsehen zu können. Den Eltern muss es ermöglicht werden, den Inhalt des Benutzerkonto so zur Kenntnis zu nehmen, wie es eine Person täte, die sich bei Facebook mit ihrem Kennwort angemeldet habe.

Unsere Ansprechpartner für Erbrecht: Rechtsanwalt und Notar Dr. Torsten Emmerich und Rechtsanwältin Claudia Arndt.