Förderung von Bürgerenergieprojekten

25

Feb.
2022

Förderung von Bürgerenergieprojekten

erstellt von Dr. Stefan Mundt

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Im Koalitionsvertrag der neuen Bundesregierung wird die gezielte Förderung von Bürgerenergieprojekten in Aussicht gestellt. Die Beteiligung von Bürgern in Projekten der Erneuerbaren Energien hat, insbesondere im Bereich der Windenergie an Land, in Schleswig-Holstein eine lange Tradition. Schleswig-Holstein ist gleichsam die Wiege von Bürgerbeteiligungen im Bereich der Erneuerbaren Energien. Die Vielzahl von Bürgerwindparks hat in der Vergangenheit und wird auch absehbar die Akzeptanz von Windenergieanlagen befördern. Aufgrund der stets zunehmenden Größe von Windenergieanlagen kommt es für den Ausbau der Windenergie an Land als wichtiger Säule im Paket der Stromerzeugung im Bereich der Erneuerbaren Energien zukünftig um so mehr auf die Akzeptanz in der Bevölkerung an. 

Die Bundesregierung möchte die Bürgerbeteiligung im Bereich von Erneuerbaren Energieprojekten deutschlandweit befördern. Hierbei soll unter anderem auf die bereits bestehende europäische Rechtslage einer möglichen Ausnahme von der Ausschreibungspflicht für Bürgerenergiegesellschaften zurückgegriffen werden.  

In der Eröffnungsbilanz Klimaschutz zur Novelle des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) wird ausgeführt, dass mit dem EEG die Weichen für 80 Prozent der Stromerzeugung aus Erneuerbaren Energien bis zum Jahre 2030 gestellt werden sollen. Wenn beispielsweise Bürgerenergieprojekte bis zu einer Nennleistung von 18 MW von der Ausschreibungspflicht befreit werden, dann wäre dies ein wichtiger Schritt zur Beförderung der Teilhabe der Bürger.

Dies macht Änderungen des EEG erforderlich. Der Bundesverband Windenergie e.V. hat im Februar 2022 ein Positionspapier mit Umsetzungsempfehlungen zum Koalitionsvertrag vorgelegt. In diesem Positionspapier werden konkrete Vorschläge für Modifikationen des EEG unterbreitet.

In der Vergangenheit hat es bereits Privilegierungen für Bürgerenergiegesellschaften im Bereich der Ausschreibungen im EEG gegeben, die dann aber wegen Missbrauchs durch einzelne Marktteilnehmer vom Gesetzgeber zum Teil wieder kassiert wurden. Um so mehr kommt es auf eine „passgenaue“ Modifikation des EEG in diesem Bereich an.

Unser Ansprechpartner für Energierecht und Bürgerwindprojekte: Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Mundt.