Grabmal 2.0

17

Mai.
2019

Grabmal 2.0

erstellt von Torsten Emmerich

Die Digitalisierung macht auch vor dem Friedhof nicht Halt. Immer mehr Friedhofssatzungen erlauben die Anbringung von Plaketten oder Gravuren auf Grabsteinen, die einen QR-Code enthalten. Friedhofsbesucher können dann mit Ihrem Smartphone den QR-Code von dem Grabstein abscannen und sofort mehr über den Verstorbenen erfahren. Beispielsweise können Friedhofsbesucher so auf Kondolenzseiten oder auf sonstige Seiten geleitet werden, die Informationen über den Verstorbenen enthalten.

Immer mehr Angebote über solche digitalen Ruhestätten gelangen auf den Markt. Die „digitalen“ Rechtsnachfolger des Verstorbenen können auf diese Art und Weise digital den Andenkendienst weiterpflegen, also zum Beispiel virtuelle Gedenkstätten mit hinterlegten Bildern einrichten, Foren mit Erinnerungen zum Verstorbenen und gegenseitigem Trost pflegen und auf diese Art und Weise die digitale Trauer wahrnehmen.

Ob derlei digitale Ruhestäten eingerichtet werden sollen oder nicht, sollte der spätere Erblasser selbst letztwillig regeln. Ein guter rechtlicher Berater wird Sie über diese Möglichkeiten informieren. Sprechen Sie uns an!

Unsere Ansprechpartner für Erbrecht, Testamente und letztwillige Verfügungen: Rechtsanwalt Dr. Torsten Emmerich und Rechtsanwältin Claudia Arndt.