Gute Gründe für einen Ehevertrag

05

Feb.
2020

Gute Gründe für einen Ehevertrag

erstellt von Claudia Arndt

Der Gesetzgeber hat mit den klassischen Folgen der Eheschließung keine passenden Regelungen für viele heutige Familienkonstellationen geschaffen. Die Patchwork-Familie sucht man z.B. vergeblich im BGB.
Unternehmern ist daran gelegen, Gesellschaftsanteile vor einer typischen vermögensrechtlichen Auseinandersetzung im Rahmen der Ehescheidung zu schützen. Vielfach müssen in diesem Zusammenhang sogar teure und aufwendige Gutachten über den Wert eines Unternehmens oder eines Gesellschaftsanteils angefertigt werden. Dies kann bereits durch die Vereinbarung einer sogenannten modifizierten Zugewinngemeinschaft vermieden werden.
Im Rahmen eines Ehescheidungsverfahrens werden von Amts wegen durch das zuständige Familiengericht die während der Ehezeit erworbenen Rentenanwartschaften im Rahmen des sogenannten Versorgungsausgleiches ermittelt und wechselseitig anteilig übertragen. Dies kann sich insbesondere bei dem Erwerb von ausländischen Anrechten zu einem langwierigen Verfahren hinziehen und eine „schnelle Scheidung“ verhindern. Im Übrigen kann der Versorgungsausgleich z.B. bei sogenannten Doppelverdienerehen zu unsachgerechten Ergebnissen führen, die nur durch notarielle Vereinbarung ausgeschlossen werden können.
Unterhaltsfragen können zusätzlich bereits im Vorfeld beleuchtet und abgeklärt werden, sodass eine wirtschaftliche Absicherung der Kinder und / oder eines Ehegatten im Falle einer Trennung bereits vorliegt.  
Es gibt also gute Gründe für einen Ehevertrag, denn: Vielfach können durch Eheverträge langjährige und kostenintensive Streitigkeiten vor den Familiengerichten vermieden werden. Eine entsprechende notarielle Vereinbarung kann auch nach der Hochzeit geschlossen werden. Zusätzlich können in diesem Zusammenhang auch erbrechtliche Fragestellungen erörtert werden.

Unsere Ansprechpartnerin für Familienrecht: Rechtsanwältin Claudia Arndt.