Ist die letzte Generation eine kriminelle Vereinigung?

12

Dez.
2023

Ist die letzte Generation eine kriminelle Vereinigung?

erstellt von Dr. Torsten Emmerich

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Im Zuge von Beschwerden gegen Durchsuchungs- und Beschlagnahmebeschlüsse hat das Landgericht München I (die Staatsschutzkammer) einen Anfangsverdacht dafür angenommen, dass die letzte Generation eine kriminelle Vereinigung im Sinne des § 129 StGB bildet. Nach Auffassung des Gerichtes (LG München I, Beschluss vom 16.11.2023, Az. 2 Qs 14/23) erfülle die Gruppierung die Voraussetzungen einer Vereinigung, denn sie sei ein auf Dauer angelegter Zusammenschluss mehrerer hunderter Personen zur Verfolgung eines übergeordneten gemeinsamen Interesses, nämlich der Durchsetzung klimapolitischer Forderungen durch zivilen Ungehorsam. Der Zweck der Vereinigung sei dabei jedenfalls auch auf die Begehung von Straftaten gerichtet, denn die letzte Generation trete wesentlich dadurch hervor, dass ihre Mitglieder Verkehrsteilnehmer nötigten, insbesondere durch Festkleben, oder auch gemeinschädliche Sachbeschädigungen begehen.

Ähnlich wurde die Rechtslage bereits im April 2023 durch das Landgericht Potsdam beurteilt. Wenn sich diese juristische Auffassung durchsetzt, bedeutet das, dass bereits die Mitgliedschaft in dieser Gruppe, also jede Förderungs- und Beihilfehandlung, strafbar ist und mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe sanktioniert wird.