Klar für die digitale Welt – unsere Kanzlei und das beA

12

Feb.
2020

Klar für die digitale Welt – unsere Kanzlei und das beA

erstellt von Jan-Hendrik Thomsen

Digitalisierung macht vor keinem Wirtschaftsbereich halt. So ist die Bauwirtschaft in Zeiten des Fachkräftemangels auf die Digitalisierung angewiesen, um Arbeitsläufe effektiver zu gestalten, wie die sich häufenden Anbieter für Apps (bspw. PlanRadar, Capmo etc.)  zur Planung, Baudokumentation, Mängelmanagement für Nutzer wie Bauleiter zeigen. Gleiches gilt auch für die Zeiterfassung der Mitarbeiter vor Ort mittels App (bspw. TimeTac), was auch arbeitsrechtlich neue Herausforderungen bedeuten wird.

Wir unterstützen Sie bei der Umsetzung Ihrer digitalen Projekte. Für die digitale Welt sind wir gut aufgestellt: Seit dem 01.01.2018 muss die Rechtsanwaltschaft das beA (besonderes elektronisches Anwaltspostfach) passiv nutzen, um elektronische Nachrichten der Gerichte entgegen nehmen zu können. Wir nutzen das beA bereits seit der Kanzleigründung zum 01.01.2019 auch aktiv für die Übermittlung von Dokumenten an Gerichte, Behörden und andere Rechtsanwälte. So sind wir in der ersten Reihe bei der Weiterentwicklung des beA und der Klärung der Rechtsfragen im „E-Rechtsverkehr“. „Nebenbei“ wird unser Büro - mit Ausnahme der noch gesetzlich gebundenen Notare - weitestgehend papierfrei.

Die Bedieneroberfläche des beA ist noch etwas unkomfortabel, aber den wesentlichen Zweck der Kommunikation mit den Gerichten erfüllt es bereits. Zusätzlich sind „Updates“ geplant. Zu Beginn des Jahres 2020 wurden die Arbeitsgerichte in Schleswig-Holstein „angeschlossen“, denen gegenüber nun die aktive Nutzungspflicht besteht. Das Land Schleswig-Holstein hat damit in diesem Bereich von der Möglichkeit Gebrauch gemacht, die aktive Nutzungspflicht vorzuziehen, die sonst wohl erst zum Jahresende 2022 kommen wird.

Einige Rechtsfragen des elektronischen Verkehrs waren und sind noch immer zu klären. Deshalb beteiligten wir uns u.a. an einem Treffen von Juristen am 16.01.2020 zum Erfahrungsaustausch und zur Fortbildung bezüglich des beA im Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht in Schleswig.

Unser Ansprechpartner für Baurecht und Digitalisierung: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Thomsen.