Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 - Folgen für Minijobs

21

Okt.
2020

Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 - Folgen für Minijobs

erstellt von Jan-Kai Jensen

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Der Mindestlohn steigt zum 01.01.2021 von derzeit 9,35 Euro auf 9,50 Euro. Durch die Anhebung des Mindestlohns überschreiten viele geringfügig Beschäftigte (Minijob) dann möglicherweise die 450-€-Grenze, wenn sie die bisherige Arbeitszeit beibehalten. Das kann teuer werden: Überschreitet ein Arbeitnehmer die Verdienstgrenze, hat er keinen Minijob, sondern ein sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis mit der Folge der vollen Beitragspflicht in der Sozialversicherung.

Wenn ein Minijobber derzeit 9,35 Euro pro Stunde verdient, kommt er damit bei 48 Arbeitsstunden im Monat auf ein Entgelt von genau 448,80 Euro. Ab dem 01.01.2021 bekäme er mindestens 9,50 Euro pro Stunde und erhält damit 456,00 Euro brutto monatlich. Damit überschreitet er die Verdiensgrenze für den Minijob.

Wie vorgehen?

Reduzieren Sie die Stundenzahl Ihrer 450-€-Kraft künftig auf nur noch 47 Stunden im Monat mit einem monatlichen Entgelt von dann 446,50 Euro. Weil das jedoch nur einvernehmlich zwischen den Beteiligten geht, schließen Sie mit ihrer 450-€-Kraft einen Änderungsvertrag ab. Und dabei sollten Sie die nächste Erhöhung zum 01.07.2021 schon ins Auge fassen, damit die Verträge im Juni 2021 nicht erneut geändert werden müssen. Denn am 01.07.2021 steigt der Mindestlohn auf dann 9,60 Euro brutto.

Unser Ansprechpartner für Arbeitsrecht: Rechtsanwalt Jan-Kai Jensen.