Pflicht zur Zahlung von Anwaltshonorar

10

Jan.
2023

Pflicht zur Zahlung von Anwaltshonorar

erstellt von Dr. Torsten Emmerich

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Wer eine anwaltliche Leistung in Anspruch nimmt, muss diese auch bezahlen. Für die Höhe der Vergütung der anwaltlichen Leistung kommt es darauf an, ob vor dem Tätigwerden des Rechtsanwaltes eine Vergütungsvereinbarung zwischen dem Mandanten und dem Rechtsanwalt getroffen wird oder nicht. Wird keine Vereinbarung getroffen, gilt das Rechtsanwaltsvergütungsgesetz, wonach es nicht auf die beanspruchte Zeit oder den Erfolg der anwaltlichen Tätigkeit ankommt, sondern allein auf den Gebührenwert. Diese wenig überraschende Erkenntnis hat das Amtsgericht Leverkusen in einem Urteil vom 27.05.2020 wie folgt anschaulich mit folgender Geschichte in den Urteilsgründen dokumentiert:

„Es kam einmal ein chinesischer Kaiser zu einem Maler in einem Bergdorf und bat ihn darum, ihm einen Hahn zu malen. Der Kaiser reiste weiter und kam nach 30 Jahren wieder in das Dorf. Da erinnerte er sich an den Auftrag und fragte den Maler nach dem Bild. Der setzte sich hin, nahm ein Blatt und malte mit wenigen Pinselstrichen einen wunderschönen Hahn. „Wie viel kostet das?“ fragte der Kaiser. „3 Goldstücke“, antwortete der Maler. „Findest Du das nicht ein wenig zu viel für 5 Minuten Malerei?“ Da sprach der Maler: „Edler Kaiser, Du hast nur die 5 Minuten gesehen. Aber bedenke, dass ich 30 Jahre lang geübt habe für diesen Hahn.“

So verhält es sich auch mit der Vergütung des Rechtsanwalts, welcher nach den gesetzlichen Bestimmungen bei fehlender Vergütungsvereinbarung nicht für die Zeit der Beratung, sondern die Inanspruchnahme seines Wissens angemessen vergütet wird.