Pflichten des Energie-Effizienz-Experten im Rahmen der KFW-Verfahrens

05

Jul.
2023

Pflichten des Energie-Effizienz-Experten im Rahmen der KFW-Verfahrens

erstellt von Jan-Hendrik Thomsen

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Das Landgericht Bielefeld hat am 31.01.2023 entschieden, dass der beauftragte Energie-Experte die Beratung und Prüfung schuldet, eine vom Auftraggeber geplante Sanierungsmaßnahme auf die Erfüllung der Voraussetzungen einer KfW-Förderung zu prüfen. Zudem schuldet der Experte die Bestätigung zum Förderantrag. Letztlich übernimmt der Energieexperte für den Bauherren eine Kontrollfunktion gegenüber der KfW. Diese Kontrollfunktion könnte den Auftraggeber zu der Annahme verleiten, dass der Energie-Experte auch die Pflicht hat für die Förderung erforderliche Fristenwahrung des KfW-Verfahrens Sorge zu tragen. Dies ist aber grundsätzlich nicht so.

In der Entscheidung des Landgerichts war für den Erhalt der Förderung die Beibringung eines Nachweises eines hydraulischen Abgleichs erforderlich, der laut Bescheids in einer bestimmten Frist beizubringen gewesen wäre. Der Abgleich bzw. der Nachweis des Abgleichs erfolgte nicht rechtzeitig. In der Folge ging die Förderung verloren. Der Auftraggeber nahm den Energie-Experten daraufhin auf Schadensersatz in Anspruch.

Das Gericht wies die Klage allerdings ab, was im Wesentlichen darauf zurückzuführen ist, dass die Rechtsprechung die Energieberatung grundsätzlich als Dienstvertrag typisiert bzw. qualifiziert, der lediglich die Beratung als solche zum Gegenstand hat. Es ist nicht wie bei Werkvertrag ein Erfolg geschuldet, wie man meinen könnte, dass die Energieberatung den geschuldeten Erfolg des Erreichens der Förderung inne hat. Dies ist aber grundsätzlich nicht der Fall. Natürlich ist die Beratung darauf ausgerichtet. Aber der Erfolg an sich ist nicht gegenständlich geschuldet. Entsprechend wies das Gericht die Klage ab.

Unsere Wahrnehmung ist, dass die Streitfälle und rechtlichen Auseinandersetzungen im Zusammenhang mit der Energieberatung zunehmen. Vielleicht resultiert dies aus nicht richtigen wechselseitigen Erwartungen an die vertragliche Verbindung. Der Kunde möchte die KfW-Förderung erreichen und sucht sich zur Zielerreichung einen entsprechenden Energie-Experten, sodass durchaus die nachvollziehbare, aber nicht richtige Erwartung entstehen kann, dass der Experte das Verfahren für den Kunden selbstständig durchführt und überwacht. Andererseits ist uns bereits zugetragen worden, dass ein Energie-Experte diese nicht selten fehlerhafte Erwartungshaltung und die Rechtsprechung kennt und dennoch den Kunden „nur“ durch einen Aufklärungsbogen aufklärt und nicht im Gespräch darauf hinweist. Wenn dann der Kunde auch noch diese Aufklärung nicht liest, steht der Rechtsstreit im Raum und die Förderung ist nicht selten verloren.

Abweichend von der grundsätzlichen Qualifikation des Beratungsvertrages des Energieberaters kann dieser auch zur Fristenwahrung verpflichtet sein, wenn entsprechende Pflichten in den Vertrag aufgenommen wurden. Lassen Sie diesen also prüfen und sich im Streitfall anhand des Vertrages beraten.

Unser Ansprechpartner für privates Baurecht: Rechtsanwalt Jan-Hendrik Thomsen.