Rechtliche Neuerungen 2023

04

Jan.
2023

Rechtliche Neuerungen 2023

erstellt von Dr. Frank Markus Döring

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Mit dem Beginn des neuen Jahres ändern sich viele rechtliche Regeln, über einige haben wir in unserem Blog schon berichtet. Eine Auswahl weiterer Änderungen, die uns 2023 erwarten:

 

- Erleichterungen für Solaranlagen

Die Installation von Photovoltaikanlagen wird erleichtert. Unter anderem entfällt die Pflicht, einen besonderen Erzeugerstromzähler zu installieren. Solaranlagen mit bis zu 30 Kilowatt Leistung auf Wohngebäuden und mit bis zu 15 Kilowatt Leistung auf betrieblichen Gebäuden können ab Januar 2023 steuerfrei betrieben werden.

 

- Klimaabgabe

Ab Januar 2023 trifft Vermieter die Pflicht zur Beteiligung an der Klimaabgabe für die Heizung, die bisher allein von den Mietern aufgebracht werden musste. Zukünftig gilt ein Stufenmodell nach dem Prinzip: Je klimafreundlicher das Haus ist, desto geringer fällt der Anteil des Vermieters aus.

 

- Wegfall der Hinzuverdienstgrenze für Rentner

Für Frührentner entfällt ab Januar 2023 die Hinzuverdienstgrenze. Bisher kam es bei Überschreiten der Hinzuverdienstgrenze zur Kürzung der Rente. Nunmehr dürfen Frührentner unbegrenzt hinzuverdienen bei vollem Rentenbezug. Angehoben wird die Hinzuverdienstgrenze für Erwerbsminderungsrentner. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt die Grenze nunmehr bei EUR 35.650,00, bei voller Erwerbsminderung bei EUR 17.820,00.

 

- Führerscheintausch und Verbandkasten

Die Fristen für den verpflichtenden Führerschein-Umtausch laufen nun auch für eine weitere Altersgruppe. Noch bis zum 19.01.2023 müssen die Geburtsjahrgänge 1959 bis 1964 einen rosafarbenen oder grauen Führerschein in einen fälschungssicheren Scheckkarten-Führerschein umtauschen. Danach sind die Geburtsjahrgänge 1965 bis 1970 an der Reihe, ihre Frist läuft bis zum 19.01.2024.

In einem neu gekauften Kfz-Verbandkasten müssen ab dem 1. Februar 2023 zwei medizinische Masken enthalten sein. Eine Pflicht zum Nachrüsten von älteren Verbandkästen besteht hingegen bisher nicht.

 

- Änderungen bei der Förderung von Elektro- und Gasautos

Käufer von Plug-in-Hybridfahrzeugen erhalten ab 2023 keine Förderung mehr vom Bund. Für reine Elektro-Fahrzeuge sinkt die Förderung von EUR 6.000,00 auf EUR 4.500,00. Für gewerbliche Käufer entfällt die Förderung ab dem 01.09.2023 (maßgeblich ist das Datum der Auslieferung) vollständig.

Für Fahrzeuge mit Autogas endet die bisherige Steuervergünstigung. Auch der reguläre Steuersatz liegt indessen noch unter demjenigen für Benzin und Diesel.