Regionalpläne Windenergie auf der Zielgeraden

03

Sep.
2020

Regionalpläne Windenergie auf der Zielgeraden

erstellt von Dr. Stefan Mundt

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Die Bundesrepublik Deutschland hat das Pariser Klimaabkommen unterzeichnet und verfolgt eine schrittweise Erhöhung des Anteils der Erneuerbaren Energien im Rahmen der Stromversorgung. So sollen laut dem Koalitionsvertrag der großen Koalition bis zum Jahr 2030 65 % des Stromes aus Erneuerbaren Energien erzeugt werden. Deutschland hat sich verpflichtet, bis zum Jahr 2030 den Kohlendioxidausstoß um 55 % zu senken. Der Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 wurde kürzlich vereinbart.

Die Schleswig-Holsteinische Landesregierung strebt bis zum Jahr 2025 die Produktion von 300 % des hier verbrauchten Stromes aus Erneuerbaren Energien an. Die Windenergie an Land spielt in Schleswig-Holstein traditionell eine große Rolle. Schleswig-Holstein ist die Wiege der Windenergie an Land in Deutschland. Neben der Erfüllung der klimapolitischen Zielvorgaben spielt die Windenergie in Schleswig-Holstein aber auch als Wirtschaftsfaktor eine große Rolle. In den vergangenen Jahren sind insgesamt über 10.000 Beschäftigte im Bereich der Windenergie an Land in Schleswig-Holstein tätig gewesen.

Windenergieanlagen haben auch für die Kommunen im Land Schleswig-Holstein in der Vergangenheit zu erheblichen Gewerbesteuereinnahmen geführt, die der Bevölkerung am langen Ende zugutekommen.

Trotz der durchaus ambitionierten klimapolitischen Zielsetzungen ist der Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein in den vergangenen Jahren ins Stocken geraten. Dies liegt vorwiegend darin begründet, dass die Regionalpläne für Wind an Land durch Gerichtsurteil für rechtswidrig erklärt worden sind. Seit nunmehr fünf Jahren befinden sich die Regionalpläne Wind in Schleswig-Holstein unter der Verantwortung der Landesplanung in der Neuentwicklung. Die als Windvorranggebiete vorgesehenen Flächen befinden sich ab dem 17.09.2020 in der vierten öffentlichen Auslegung. Eine weitere Verlängerung des Moratoriums ist nicht zu erwarten. Das Inkrafttreten der neuen Regionalpläne Wind an Land wird für Ende des Jahres 2020 erwartet. Dies ist die planungsrechtliche Voraussetzung dafür, dass bei den dann ausgewiesenen Windvorranggebieten ein geordneter Zubau entsprechend der klimapolitischen Zielsetzungen der Landesregierung auch ermöglicht wird.

 Ein wesentlicher Erfolgsfaktor für die Entwicklung der Windkraft in Schleswig-Holstein in den letzten Jahrzehnten war die wirtschaftliche Beteiligung von Bürgern in Gestalt von Bürgerwindparks. Die Beteiligungsmöglichkeit an Bürgerwindparks führte hierbei zu einer insgesamt hohen Akzeptanz der Windkraftanlagen vor Ort. Auch wenn ein Vordringen großer Energieversorgungsunternehmen in das Geschäft der Windenergie in Schleswig-Holstein zu verzeichnen ist, so sollte der Gedanke der Bürgerbeteiligung als wichtiger Bestandteil für die Akzeptanz von Windenergieanlagen in der Umgebung weiter gefördert werden.

Die Planung und Errichtung von Windenergieanlagen ist komplex, weil vielerlei Interessen hierbei zu berücksichtigen sind. Die rechtlichen Fragestellungen in diesem Zusammenhang sind vielfältiger Natur. Vor dem Hintergrund der klimapolitischen Zielsetzungen führt kein Weg vorbei an dem kontinuierlichen Ausbau der Windenergienutzung an Land in Schleswig-Holstein. Sobald mit den Regionalplänen die planungsrechtlichen Grundlagen geschaffen sind, ist der Weg hierfür frei.    

Unser Ansprechpartner für das Recht der erneuerbaren Energien: Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Mundt.