Rückforderung von Invaliditätsleistungen

31

Mai.
2024

Rückforderung von Invaliditätsleistungen

erstellt von Dr. Frank Markus Döring

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In der privaten Unfallversicherung können verschiedene Leistungen versichert werden. Hauptleistung des Versicherers ist in der Regel die Invaliditätsleistung als Zahlung eines Geldbetrags, wenn ein Unfall zu einem körperlichen Dauerschaden geführt hat. Der Invaliditätsgrad als das Maß der dauerhaften körperlichen Beeinträchtigung wird durch einen Mediziner als Prozentwert festgestellt. Die Leistung des Versicherers wird dann berechnet nach dem prozentualen Anteil an der Versicherungssumme.

In der Regel sehen die Versicherungsbedingungen vor, dass der Invaliditätsgrad innerhalb von drei Jahren nach dem Unfall neu bemessen werden kann. Sowohl der Versicherungsnehmer als auch der Versicherer haben das Recht, die Neubemessung zu verlangen. Ergibt die Neubemessung einen anderen Invaliditätsgrad als bei der ursprünglichen Bemessung, verändert sich die Invaliditätsleistung. Hat sich der Invaliditätsgrad erhöht, kann der Versicherungsnehmer eine Nachzahlung beanspruchen. Wenn der Invaliditätsgrad gesunken ist, kann der Versicherer einen Rückzahlungsanspruch gegen den Versicherungsnehmer haben.

Lange Zeit war umstritten, ob der Versicherer Leistungen zurückfordern kann, wenn nicht der Versicherer, sondern der Versicherungsnehmer die Neubemessung verlangt hat - regelmäßig in der Erwartung, dass seine Invalidität sich erhöht hat. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im November 2022 entschieden, dass auch in einem solchen Fall der Versicherer Leistungen zurückfordern kann.

Die Rückabwicklung von Leistungen des Versicherers an den Versicherungsnehmer erfolgt nach den gesetzlichen Regeln über die ungerechtfertigte Bereicherung. Daher kann der Versicherungsnehmer der Rückforderung die sogenannte "Entreicherung" entgegen halten. Entreicherung liegt vor, wenn die geleistete Entschädigung im Vermögen des Versicherungsnehmers nicht mehr vorhanden ist. Das wiederum setzt voraus, dass das Geld für Anschaffungen ausgegeben wurde, die sich der Versicherungsnehmer ohne den Geldzufluss aus der Invaliditätsentschädigung nicht hätte leisten können.

Unser Ansprechpartner für Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Dr. Frank Markus Döring.