Wann ist ein Testament wirksam?

04

Jun.
2020

Wann ist ein Testament wirksam?

erstellt von Claudia Arndt

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Ein Testament kann vor einem Notar errichtet werden oder durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung wirksam verfasst werden. Es muss in diesem Fall handschriftlich verfasst werden. Es soll angegeben werden, zu welcher Zeit (Tag, Monat und Jahr) und an welchem Ort es errichtet worden ist. Wenn das Dokument von einer anderen Person geschrieben wurde oder mit dem Computer verfasst wurde, ist es nicht wirksam.
Der mündlich geäußerte letzte Wille ist hingegen formell unwirksam.

Wer kann ein wirksames Testament errichten?
Jeder kann ein Testament errichten. Besonderheiten sind zu beachten, wenn die Person, die testiert, noch minderjährig ist. Außerdem muss man zum Zeitpunkt der Errichtung testierfähig sein. Dies kann insbesondere problematisch sein, wenn Erkrankungen vorliegen, die dazu führen, dass man derartige Erklärung nicht mehr vollständig überblicken kann (z.B. Demenz).

Welches Testament gilt, wenn mehrere Testamente vorliegen?
Grundsätzlich können alte Testamente durch zeitlich neuere Testamente widerrufen werden. Probleme können dabei jedoch entstehen, wenn unklar ist, in welcher Reihenfolge die Testamente errichtet wurden oder wenn sogenannte Bindungswirkungen durch z.B. gemeinschaftliche Testamente oder auch durch einen Erbvertrag entstanden sind.

Wo wird das Testament aufbewahrt?
Es wird dringend empfohlen, das Testament in die amtliche Verwahrung beim Nachlassgericht zu geben. Dort kann es nur durch den Verfasser herausverlangt werden.
Wenn die Erklärung im Original zu Hause in der Schublade liegt, hängt es teilweise vom Zufall ab, ob und von wem das Schriftstück gefunden wird. Jeder, der ein Testament eines Verstorbenen findet, ist verpflichtet, dieses beim Nachlassgericht abzugeben.

Fazit
Bei der Testamentserrichtung können viele Fehler gemacht werden. Daher sollte man sich rechtlich beraten lassen.
Nach Eintritt des Erbfalles können ebenfalls unterschiedliche Fragestellung zur Wirksamkeit eines Testamentes auftreten, die im Erbscheinverfahren mit juristischer Hilfe geklärt werden können.

Unsere Ansprechpartner für Erbrecht: Rechtsanwalt und Notar Dr. Torsten Emmerich und Rechtsanwältin Claudia Arndt.