Was macht ein Testamentsvollstrecker?

11

Nov.
2020

Was macht ein Testamentsvollstrecker?

erstellt von Claudia Arndt

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Eine Testamentsvollstreckung ist nicht von Gesetzes wegen vorgesehen, sondern muss ausdrücklich erklärt werden. Die Anordnung einer Testamentsvollstreckung kann in manchen Fallkonstellationen jedoch ratsam sein zum Beispiel, wenn minderjährige Kinder als Erben in Betracht kommen. Darüber hinaus kann man daran denken, einen Testamentsvollstrecker einzusetzen, um von vornherein Streit über die Auseinandersetzung eines Erbes innerhalb einer Erbengemeinschaft zu vermeiden.

Im Rahmen eines Testamentes kann der Erblasser eine oder mehrere Personen zum Testamentsvollstrecker ernennen. Dieser kann sogar dazu befähigt werden, einen Mitvollstrecker oder Nachfolger zu benennen.

Aufgabe des Testamentsvollstreckers ist es, den letzten Willen sowie die Aufteilung des Nachlasses nach Maßgabe der Entscheidung des Erblassers durchzuführen. Des Weiteren hat er die Erbauseinandersetzung zu betreiben und den Nachlass zu verwalten.

Der vom Erblasser benannte Testamentsvollstrecker kann diese Berufung annehmen oder ablehnen. Er muss sich dazu gegenüber dem zuständigen Nachlassgericht erklären. Bei der Annahme kann er beim zuständigen Nachlassgericht ein sogenanntes Testamentsvollstreckerzeugnis beantragen, das ihm im Rechtsverkehr legitimiert.

Der Testamentsvollstrecker hat Anspruch auf eine Vergütung für seine Tätigkeit. Die Höhe dieser Vergütung kann ebenfalls im Rahmen eines Testamentes durch den Erblasser bestimmt werden. Ist dieses nicht geschehen, muss eine angemessene Vergütung ermittelt werden. Dabei spielen der Umfang und die Dauer der Tätigkeit sowie der Wert des Nachlasses eine Rolle. Als Grundlage können die Vergütungsempfehlungen des Deutschen Notarvereines herangezogen werden.

Der Testamentsvollstrecker muss ein Nachlassverzeichnis erstellen und den Erben Rechenschaft ablegen.

Grundsätzlich kann jeder zum Testamentsvollstrecker ernannt werden. Es empfiehlt sich jedoch, dabei auf Personen zurückzugreifen, die das Vertrauen des Erblassers genießen. Außerdem kann es teilweise sinnvoll sein, eine Person mit einer gewissen beruflichen Qualifikation auszuwählen.

Unsere Ansprechpartner für Erbrecht: Rechtsanwalt und Notar Dr. Torsten Emmerich und Rechtsanwältin Claudia Arndt.