Was wir von Picasso lernen können oder: Das Problem mit der gesetzlichen Erbfolge

31

Mai.
2023

Was wir von Picasso lernen können oder: Das Problem mit der gesetzlichen Erbfolge

erstellt von Claudia Arndt

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Im April 1973 verstarb Pablo Picasso. Er hinterließ einen Nachlass mit einem Wert in Höhe von mehreren Millionen Euro. Sein Rechtsanwalt soll ihm immer wieder gesagt haben, dass er ein Testament errichten müsse. Diesen Rat hat Picasso allerdings nicht umgesetzt. Daher trat die gesetzliche Erbfolge ein. Als potenzielle Erben kamen seine zweite Ehefrau, mit der er seit 1961 verheiratet war, sein Sohn aus erster Ehe sowie drei uneheliche Kinder in Betracht.

 

Die Nachlassangelegenheit musste nach französischem Recht abgewickelt werden. Gleichwohl weist der Fall viele Parallelen zum deutschen Erbrecht auf. Die Witwe, der Sohn aus erster Ehe und die nichtehelichen Kinder begannen, sich vor den Gerichten über die Erbenstellung zu streiten. Zusätzlich spielten urheberrechtliche Fragen eine Rolle, da sich im Nachlass knapp 2.000 Gemälde, 1.800 Skulpturen und über 10.000 Skizzen von Picasso befanden. Aufgrund des hohen Volumens des Nachlasses kamen darüber hinaus gravierende erbschaftssteuerrechtliche Fragen auf.

 

Sodann verstarb während der Auseinandersetzung der Sohn Picassos aus erster Ehe, Paolo. Dieser hinterließ seinerseits zwei Kinder, die sodann an den erbrechtlichen Streitigkeiten zu beteiligen waren.

 

Mehr als vier Jahre nach dem Tod von Picasso konnte eine Erbauseinandersetzungsvereinbarung zwischen den Erben unterzeichnet werden. Durch diese wurde schlussendlich geregelt, wer welchen Anteil am Nachlass von Picasso erhält. Zum Leidwesen von Picasso, der sich zu seinen Lebzeiten stets weigerte, seine Werke dem französischen Staat oder einem Museum freiwillig zu überlassen, mussten zahlreiche Gemälde, Skulpturen und Skizzen von Picasso zur Begleichung der Erbschaftssteuer dem französischen Staat übertragen werden.

 

Durch eine testamentarische Regelung hätte der Streit zwischen den Erben womöglich vermieden werden können. Darüber hinaus zeigt der Picasso-Fall anschaulich, welche Schwierigkeiten entstehen können, wenn im Rahmen der Erbfolge Kinder aus unterschiedlichen Ehen und Beziehungen sowie der letzte Ehepartner in einer Erbengemeinschaft aufeinandertreffen. Gerade in den heute viel zu findenden Patchwork-Konstellationen sollte daher dringend eine rechtliche Beratung zu erbrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten in Anspruch genommen werden.

 

Unsere Ansprechpartner für Erbrecht: Rechtsanwalt und Notar Dr. Torsten Emmerich und Rechtsanwältin Claudia Arndt.