Windkraftausbau in Schleswig-Holstein – quo vadis?

23

Mär.
2023

Windkraftausbau in Schleswig-Holstein – quo vadis?

erstellt von Dr. Stefan Mundt

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Die Landesplanung Schleswig-Holstein hatte in einem - auch juristischen - Kraftakt nach dem gerichtlichen Verdikt der Unwirksamkeit die neuen Regionalpläne Schleswig-Holstein Wind an Land entwickelt. Die Windenergiebranche erinnert sich an den Einbruch des Ausbaus der Windenergie durch das lang andauernde Moratorium vor dem Inkrafttreten der neuen Regionalpläne zum Ende des Jahres 2020. Auf dieser Grundlage bestand bisher planungsrechtlich Rechtssicherheit für den Ausbau der Windenergie in Schleswig-Holstein.  

Das Schleswig-Holsteinische Oberverwaltungsgericht (OVG) hat am 22.03.2023 den Regionalplan I (Kreis Schleswig-Flensburg, Kreis Nordfriesland und Flensburg) für unwirksam erklärt.

Am 6. Juni 2023 steht eine weitere Entscheidung des OVG zu dem Planungsraum II (Kiel, Neumünster und die Kreise Rendsburg-Eckernförde und Plön) an.

Dieses Urteil trifft auf eine Situation, in der politisch nahezu Einigkeit an der Erforderlichkeit des Ausbaus der Windenergie an Land besteht. Zwar ist der auf Bundesebene ebenfalls am 22.03 2023 geplante „Windgipfel“ ohne konkrete Ergebnisse geblieben. Gleichwohl bestehen im Ergebnis keine ernsthaften Zweifel, dass ein Ausbau der Windenergie an Land notwendig ist, um die erklärten Klimaziele zu erreichen.

Die Auswirkungen des Urteils des OVG sind momentan schwer absehbar. Verhält es sich so, dass, wie der Senat erklärt, einzelnen Vorhaben keine Ziele der Raumordnung entgegenstehen? Ist ein „Wildwuchs“ des Ausbaus ohne eine landesweite Gesamtplanung zu erwarten oder wird es ein neues Moratorium geben?  Dies würde den notwendigen Ausbau blockieren. Wie verhält es sich mit eingereichten Anträgen auf Erteilung von Genehmigungen nach dem Bundesimmissionsschutzgesetz? Abzuwarten ist überdies die Reaktion der Landesregierung auf das Urteil.

Das Urteil des OVG dürfte einmal mehr dokumentieren, dass das deutsche Planungsrecht nicht mehr dazu in der Lage ist, die Verwirklichung für die Allgemeinheit wichtiger Projekte sicher zu stellen. Eine Reform ist überfällig.

Unser Ansprechpartner für das Recht der erneuerbaren Energien: Rechtsanwalt und Notar Dr. Stefan Mundt.