Zwangsschließung wegen Pandemie - zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

25

Mär.
2020

Zwangsschließung wegen Pandemie - zahlt die Betriebsunterbrechungsversicherung?

erstellt von Dr. Frank Markus Döring

Für viele Unternehmen bringen die aktuellen Infektionsschutzmaßnahmen eines Zwangsschließung ihres Betriebs mit sich und damit den vollständigen Wegfall aller Einnahmen. Es stellt sich die Frage, ob für solche Ertragsausfälle eine Betriebsunterbrechungsversicherung eintritt, die ja dazu bestimmt ist, Schäden durch Einnahmeausfälle abzudecken. Für die Antwort kommt es darauf an, was für eine Versicherung im konkreten Einzelfall abgeschlossen wurde. Nur anhand des Versicherungsscheins und der vereinbarten Versicherungsbedingungen lässt sich die Frage individuell beantworten. Betrachtet man aalgemein die Versicherungsituation, die wohl in den meisten Fällen vorhanden sein dürfte, gilt folgendes:

Die klassische Betriebsunterbrechungsversicherung ist ein Nebenprodukt zur Sachversicherung. So gibt es beispielsweise eine Feuerversicherung, die Feuerschäden versichert und eine dazugehörige Betriebsunterbrechungsversicherung, die den Ertragsausfall durch das Feuer versichert. Voraussetzung für einen Versicherungsfall ist daher immer ein Sachschaden, der die Betriebsunterbrechung ausgelöst haben muss. Die Zwangsschließung aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen bildet jedoch keinen solchen Sachschaden, es wird ja nichts gegenständlich beschädigt. In der klassischen Betriebsunterbrechungsversicherung ist daher der Ertragsausfall wegen Zwangsschließung nicht versichert.

Neben der Betriebsunterbrechungsversicherung gibt es am Markt auch eine Betriebsschließungsversicherung. Wer eine solche Versicherung hat, dürfte in der aktuellen Situation deutlich besser dastehen, denn die Betriebsschließungsversicherung sieht eine Entschädigung vor, wenn die Erträge wegen einer staatlich angeordneten Leistungsunterbrechung wegfallen. Dazu gehört auch die Schließung aufgrund von Infektionsschutzmaßnahmen.

Es ist daher wichtig, konkret im Einzelfall zu prüfen, was für Versicherungen bestehen. Möglicherweise hat ein innovativer Versicherungsvertreter für den Abschluss einer Betriebsschließungsversicherung gesorgt, womit die wirtschaftlichen Folgen der Betriebsschließung deutlich abgemildert würden.

Unser Ansprechpartner für Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Dr. Frank Markus Döring.