Notare
Notare in Flensburg
Unsere Notare in der Rechtsanwaltskanzlei JEP in Flensburg sind Ihr erster Ansprechpartner bei einer Vielzahl von rechtlichen Fragen. Denn Fakt ist: es gibt viele Fälle, in denen nach deutschem Recht ein Notar von Nöten ist, zum Beispiel für eine notarielle Beglaubigung oder Beurkundung. Besondere Schwerpunkte liegen dabei in den Fachbereichen Immobilienrecht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Erbrecht, Familienrecht. Dazu kommen die Gebiete Vorsorge oder auch Patientenverfügungen.
Notare gewährleisten eine unparteiische und kompetente Beratung auch für komplexe und komplizierte Rechtsangelegenheiten. Gemeinsam helfen unsere Notare in Flensburg Ihnen bei der Gestaltung von Rechtsbeziehungen und sind zugleich Mittler zwischen den Interessen der Parteien. Wie jeder Notar sind auch wir zur Neutralität verpflichtet. Die Beurkundung durch einen Notar schafft eine hohe Rechtssicherheit und ist immens wichtig, um bereits im Vorfeld rechtliche Streitfragen zu vermeiden.
Darüber hinaus ist ein Notar Träger eines öffentlichen Amtes und repräsentiert den Staat, wie es sein Siegel und das Landeswappen verdeutlichen. Von Notaren errichtete Urkunden, haben eine bindende Beweiskraft gegenüber Gerichten und sind unmittelbar vollstreckbar.
Ansprechpartner
Dr. torsten emmerich
Rechtsanwalt und Notar
Kontakt
Margrid Loichtl
Notarteam Dr. Emmerich
Dr. stefan mundt
Rechtsanwalt und Notar
Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht
Kontakt
Kirsten Cramer
Notarteam Dr. Mundt
claudia allkemper
Rechtsanwältin und Notarin
Fachanwältin für Familienrecht
Fachanwältin für Erbrecht
Kontakt
Margrid Loichtl
Notarteam Allkemper