Haftpflichtversicherung: Kostenerstattung für altes Pferd

17

Mai.
2023

Haftpflichtversicherung: Kostenerstattung für altes Pferd

erstellt von Dr. Frank Markus Döring

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Wird bei einem Vorfall ein Tier verletzt, können hohe Heilbehandlungskosten anfallen. Das gilt insbesondere bei Pferden. Das Oberlandesgericht (OLG) Celle hatte einen Fall zu entscheiden (Urteil vom 15.02.2023, Az. 20 U 36/20), in dem ein Pferd durch einen Hund erheblich verletzt worden war. Es wurde ein Wertgutachten eingeholt, nach dem der Verkehrswert des 24 Jahre alten Pferdes bei etwa EUR 300,00 lag. Für die Heilbehandlung des Pferdes fielen Kosten an in Höhe von rund EUR 15.000,00. Der Haftpflichtversicherer des Hundehalters verweigerte die Zahlung als unverhältnismäßig.

Das OLG Celle sprach dem Pferdehalter die gesamten Heilbehandlungskosten zu. Zwar gebe es für Schadensersatz durchaus eine Unverhältnismäßigkeitsgrenze. Bei einem Tier könne man jedoch die Heilbehandlungskosten nicht schlicht in Relation zum Verkehrswert eines Tieres setzen. Auch das aus der Verantwortung des Tierhalters herrührende Interesse an der Wiederherstellung der Gesundheit des Tieres sei zu berücksichtigen. Um dieses Interesse zu ermitteln, bedürfe es einer Gesamtschau der Umstände. Die Erfolgsaussichten der Heilbehandlung, das Alter des Tieres und sein Gesundheitszustand vor der Verletzung spielten eine Rolle sowie die Frage, wie lange das Tier bereits in der Familie lebt.

In dem entschiedenen Fall hatte der Halter das Pferd bereits als Fohlen erworben. Es war festgestellt worden, dass das Pferd zum Zeitpunkt des Vorfalls in einem sehr guten gesundheitlichen Zustand war. Die  Heilbehandlungskosten waren angesichts der Verletzung angemessen. Diese Gesamtumstände veranlassten das OLG, dem Halter die gesamten Kosten als Schadensersatz zuzusprechen.

Unser Ansprechpartner für Versicherungsrecht: Rechtsanwalt Dr. Frank Markus Döring.