Internationale Verträge

Rund um den Globus

Auch für mittelständische Unternehmen werden grenzüberschreitende Geschäfte immer geläufiger. Vor allem mit ausländischen Geschäftspartnern erscheint eine Absicherung durch schriftliche internationale Verträge in der Regel geboten. Eine besondere Herausforderung stellen dabei Verträge mit Unternehmen in den USA oder in Großbritannien dar. In diesen Ländern besteht ein grundlegend anderes rechtliches System als auf dem europäischen Festland. In Deutschland und Kontinentaleuropa sind viele rechtliche Grundregeln in Gesetzen enthalten, Verträge gestalten lediglich den so geschaffenen rechtlichen Rahmen. In den USA und in Großbritannien ist für das Recht praktisch einzig der Inhalt der Verträge maßgeblich.

Professionelle Beratung bei internationalen Verträgen
Wir haben Erfahrung mit grenzüberschreitenden, internationalen Verträgen einschließlich der „Cross-System“-Verträge mit Partnern in den USA und Großbritannien. Wir kennen die englische Rechts- und Vertragssprache, die zur Gestaltung und Verhandlung grenzüberschreitender, internationaler Verträge benötigt wird. Häufig gilt es, von den Partnern übermittelte Vertragsentwürfe zu prüfen und zu bewerten. JEP berät Sie bei der Gestaltung und Verhandlung Ihrer internationalen Verträge und zeigt Ihnen die Fallstricke in den Entwürfen Ihres Geschäftspartners. 

Wir helfen Ihnen, rechtliche Risiken sachgerecht mit den wirtschaftlichen Chancen eines Geschäfts abzuwägen. Dafür arbeiten wir mit Partnerkanzleien in fast allen europäischen und vielen außereuropäischen Ländern zusammen. Wenn es bei der Gestaltung und Verhandlung von internationalen Verträgen auf Fragen ausländischer Rechtsordnungen ankommt, können wir durch dieses gut ausgebaute Netzwerk Ihre fachkundige Beratung auch im Bereich der ausländischen Rechtsordnungen sicherstellen.

Ansprechpartner

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Dr. frank markus döring

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Internationales Wirtschaftsrecht

Fachanwalt für Gewerblichen Rechtsschutz

Fachanwalt für Versicherungsrecht

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Julia Marxen
Sekretariat RA Dr. Döring

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